Was ist neu in I/2025 | 2
MEDICAL OFFICE Zentrale
INFORMATIONEN ZUR „EPA FÜR ALLE“
Der angekündigte Neustart der elektronischen Patientenakte als „ePA für alle“ (ePA 3.0) startet am 15. Januar 2025 in speziellen Testregionen mit ausgewählten Pilotkunden. INDAMED beteiligt sich an der Pilotierung und wird im Rahmen der Testphase die Umsetzung sowohl auf Funktionalität als auch auf Praktikabilität prüfen.
Die ePA 3.0 Funktionalitäten werden für die registrierten Testpraxen durch INDAMED freigeschaltet, während sie für alle anderen Kunden standardmäßig deaktiviert bleiben.
Während der Testphase erfolgt eine enge Abstimmung zwischen den Pilotkunden, den Softwareherstellern, der gematik und den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Am Ende der Pilotphase wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bewerten, ob die ePA 3.0 den erforderlichen Reifegrad erreicht hat, um eine Empfehlung für die bundesweite Nutzung auszusprechen, oder ob weitere Anpassungen notwendig sind. Das Ziel ist es, ausschließlich praxistaugliche und nutzbringende Lösungen einzuführen. Über den weiteren Zeitplan zum flächendeckenden Rollout informieren wir Sie rechtzeitig.
Hinweis zur bisherigen ePA: Alle bisherigen Versionen der ePA (1.0 und 2.x) werden zum 15. Dezember 2024 abgeschaltet und sind anschließend nicht mehr verfügbar. Ein Zugriff auf diese Akten ist dann nicht mehr möglich. Nach dem Quartalsupdate Q1/2025 werden die bisherigen ePA-Funktionen nicht mehr verfügbar sein.
Kunden, die die bisherigen ePA-Funktionen bis zum 15. Dezember 2024 nutzen möchten, sollten das Quartalsupdate erst nach diesem Datum installieren.
ABRECHNUNG HYBRID-DRG UMGESETZT
Mit dem Quartalsupdate Q1/2025 wurde die Hybrid-DRG-Abrechnung über die KV-Abrechnung integriert. Die betroffenen Fälle müssen als KV-Fälle angelegt werden, wobei die Scheinart Hybrid-DRG
eingestellt werden muss.
Für diese Fälle gilt eine eigene Gebührenordnung mit speziellen Ziffern. Die üblichen EBM-Ziffern können in diesen Fällen nicht abgerechnet werden. Zudem sind nicht alle Ziffernbegründungen zulässig.Um die Abrechnung zu erstellen, muss in der KV-Abrechnung die Option Hybrid-DRG aktiviert werden. Dadurch werden
ausschließlich die relevanten Fälle ermittelt und die Abrechnungsdatei entsprechend generiert.
Im Datenpflegesystem kann unter KV-Vorgaben im Bereich des Abrechners der Versandweg für die Hybrid-DRG-Abrechnung eingestellt werden. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer KV, ob und auf welchem Versandweg eine Hybrid-DRG-Abrechnung akzeptiert wird.
Die Erfassung und Abrechnung der Hybrid-DRG-Fälle steht allen Kunden zur Verfügung, die die KV-Abrechnung nutzen. Es ist kein zusätzliches Modul erforderlich, um diese Funktion freizuschalten.
MELDUNG IMPLANTATEREGISTER ANGEPASST
Ab dem ersten Quartal 2025 erfolgt die Meldung zum Implantateregister nicht mehr fallbezogen, sondern leistungsbezogen.
Zu diesem Zweck wurde die neue Ziffernbegründung
Implantateregister eingeführt, die es ermöglicht, die erforderlichen Angaben direkt zu hinterlegen. In der EBM-Stammdatei sind einige Ziffern definiert, bei denen diese Begründung anzugeben ist. Für diese Ziffern öffnet
sich das Fenster zur Eingabe der Begründung automatisch.
Wenn Sie nach der Abrechnung für das 4. Quartal 2024 in einer späteren Abrechnung noch Nachzüglerfälle aus Q4/2024 mit einer Implantateregistermeldung abrechnen möchten, muss die entsprechende Angabe aus dem Kostenträger manuell übertragen und als Ziffernbegründung hinterlegt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Daten im neuen Format
übermittelt werden.
NEUER UMGANG MIT DOKUMENTATIONSZEIT IM KRANKENBLATT
Auf Basis von Kundenfeedback wurde der Umgang mit der Uhrzeit bei Krankenblatteinträgen überarbeitet. Bisher wurde die Uhrzeit verwendet, zu der der Patient geöffnet wurde wodurch alle Einträge innerhalb einer Sitzung dieselbe Uhrzeit hatten. Ab dem aktuellen Update wird nun die tatsächliche Uhrzeit (Windows-Systemzeit) gespeichert, zu der der jeweilige Eintrag erstellt wird. Zusätzlich wurde der Umgang mit geändertem Dokumentationsdatum angepasst. Bislang wurde ein manuell geändertes Datum automatisch für alle weiteren Einträge innerhalb derselben Sitzung desselben Patienten übernommen.
Ab sofort wird bei jedem neuen Eintrag das Datum und die Uhrzeit standardmäßig wieder auf den aktuellen Tag und die aktuelle
Uhrzeit zurückgesetzt.
Nachdokumentation und Anpassung mehrerer Einträge:
Wenn Sie nachdokumentieren möchten oder mehrere aufeinanderfolgende Einträge einem bestimmten Datum und einer bestimmten Uhrzeit zuweisen wollen, können Sie dies über das Behandlungsdatum steuern:
Ünernehmen:
Mit einem Klick auf die Schaltfläche Übernehmen
werden die Änderungen angewendet. Das angepasste
Datum und die Uhrzeit werden oben rechts im Krankenblatt in roter Schrift angezeigt.
Zurücksetzen:
Mit der Schaltfläche
Zurücksetzen werden das aktuelle Datum und die aktuelle Uhrzeit wiederhergestellt
und für die Dokumentation verwendet.
Diese Änderungen sollen die Dokumentation präziser gestalten.
GROßE ANHÄNGE ÜBER KIM EMPFANGEN
Mit der KIM-Version 1.5, die im Rahmen des Quartalsupdates Q4/2024 eingeführt wurde, wurde die maximal zulässige Größe von Anhängen an KIM-Mails auf 500 MB erhöht. Nach Vorgabe der gematik wird dieses Feature jedoch nicht automatisch für alle KIM-Adressen aktiviert.
Für Kunden, die ihre KIM-Adresse über das DGN beziehen und das IBM-KIM-Clientmodul nutzen, besteht nun die Möglichkeit, in ihrem KIM-Account festzulegen, dass sie bereit sind, große Anhänge zu empfangen.
Sobald dieses Feature aktiviert ist, wird die Version des KIM-Accounts auf 1.5+ aktualisiert.
Wichtige Hinweise:
Große Anhänge können nur dann versendet werden, wenn sowohl der Absender als auch der Empfänger das Feature für KIM 1.5+ aktiviert haben. Kunden mit KIM-Adressen von anderen Anbietern haben in der Regel eine ähnliche Option, um auf KIM 1.5+ umzusteigen. Bei der Suche im Verzeichnisdienst werden die jeweiligen KIM-Versionen nun angezeigt. Adressen mit der Version 1.5+ sind für den Empfang größerer Anhänge geeignet, und dorthin können entsprechend größere Mails versendet werden. Diese Neuerung erweitert die Einsatzmöglichkeiten von KIM und macht den Austausch von umfangreicheren Dokumenten einfacher und effizienter.
MODUL SINGLE-SIGN-ON AB SOFORT IM MODUL PROFESSIONAL ENTHALTEN
Ab dem Quartalsupdate Q1/2025 ist die Funktion des ehemaligen Moduls Single-Sign-On (SSO) vollständig im Modul Professional integriert. Diese Funktion ermöglicht es, die Windows-Anmeldung direkt an MEDICAL OFFICE weiterzugeben, sodass sich Nutzer nur einmal anmelden müssen.
Voraussetzungen:
Ein Active Directory mit LDAP-Schnittstelle in der Windows-Umgebung. Diese Funktion ist insbesondere für größere Einrichtungen von Interesse, in denen zahlreiche Systeme verwaltet werden und die entsprechenden Voraussetzungen in Windows bereits umgesetzt wurden.
MEDICAL OFFICE Dialyse-Modul
UMSETZUNG DER G-BA-RICHTLINIE DEQS-RL / QS NET
Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben und aktualisierter Spezifikationen des IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und
Transparenz im Gesundheitswesen) wurden im MEDICAL OFFICE Dialyse-Modul zusätzliche Anpassungen und Erweiterungen erforderlich.
Mit dem Quartalsupdate Q1/2025 stehen Ihnen nun alle Ergänzungen zur Verfügung, die für die konforme Qualitätssicherungs-Datenerhebung 2025 erforderlich sind. Diese unterstützen Sie umfassend bei der Dokumentation von Dialyse-Behandlungen. Zudem sind die notwendigen Datenprüfprogramme für den Dialyse-Datenexport integriert. Diese Neuerungen gewährleisten, dass Sie weiterhin alle Anforderungen an die Qualitätssicherung im Bereich der Dialyse vollständig erfüllen können.